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Rauchmelderwartung

... alles rechtssicher dokumentiert!

Was umfasst unser Rauchmelder-Wartung?

Rauchmelder retten Leben. Damit sie zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Wir übernehmen die fachgerechte Wartung und Dokumentation Ihrer Rauchmelder – rechtskonform und sicher.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland besteht in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Eigentümer sind verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Die Wartung obliegt je nach Bundesland dem Eigentümer oder Mieter, häufig wird sie jedoch an Fachfirmen übertragen, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner betreut Ihr Objekt und führt die jährliche Wartung sowie Funktionsprüfungen zuverlässig durch.

Effiziente Betreuung und Dokumentation

Wir prüfen Batterie, Signalton, Sensorik und Anbringung jedes Melders. Alle Ergebnisse werden dokumentiert, sodass Eigentümer und Verwaltungen rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Schnittstelle zwischen Eigentümern, Mietern und Verwaltung

Wir informieren Mieter rechtzeitig über Wartungstermine, führen die Prüfung vor Ort durch und melden Ergebnisse an Eigentümer oder Verwaltung zurück.

Leistungsüberblick

  • Jährliche Funktionsprüfung gemäß DIN 14676
  • Kontrolle von Batterie, Signalton und Rauchkammer
  • Reinigung und ggf. Austausch defekter Melder
  • Dokumentation der Wartung (für Eigentümer/Verwaltung)
  • Koordination mit Mietern bzgl. Zugang zur Wohnung
  • Einbau und Nachrüstung neuer Rauchmelder
  • Weitere Leistungen nach Absprache

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Rauchmelderwartung verantwortlich – Mieter oder Eigentümer?

Die Installation ist Eigentümerpflicht. Sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht ausdrücklich selbst übernimmt, liegt die Wartung grundsätzlich beim Mieter. In der Praxis beauftragen Eigentümer häufig Fachfirmen.

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich sollten Mieter regelmäßig prüfen, ob Batterien funktionieren und die Melder frei von Staub sind.

Müssen Mieter die Wohnung für die Wartung zugänglich machen?

Ja. Eigentümer oder die beauftragte Fachfirma müssen Zugang zur Wohnung haben, um Rauchmelder zu prüfen. Termine werden rechtzeitig angekündigt.

Was passiert, wenn ein Mieter den Zugang zur Wartung verweigert?

Dann gilt die Wartung als nicht durchgeführt. Eigentümer sind verpflichtet, erneut einen Termin zu vereinbaren. Bei wiederholter Verweigerung kann der Mieter haftbar gemacht werden.

Warum sollten Verwaltungen die Rauchmelderwartung an einen Fachbetrieb auslagern?

So stellen sie sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und sie im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden können. Außerdem entfällt der organisatorische Aufwand für Terminvereinbarungen und Dokumentation.

Können Eigentümer die Wartungskosten auf die Mieter umlegen?

Ja, in der Regel sind die Kosten für Rauchmelderwartung umlagefähige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV). Sie können somit anteilig auf die Mieter verteilt werden.

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